Monthly Archive Oktober 2019

MIS Blog

LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG EINES MEDIENENTWICKLUNGSPLANS

Schritt für Schritt erläutert, mit Musterbeispielen, Tipps und Tricks
Im digitalen Zeitalter ist Medienkompetenz gefragt.
Bund und Länder haben dies erkannt und versprechen finanzielle Unterstützung. Mindestens 3,5 Mrd. Euro will der Bund in die digitale Ausstattung der Schulen investieren.

Allerdings soll Technik kein Selbstzweck sein, sondern sinnvoll den Unterricht unterstützen:
Ein pädagogisches Konzept und der darauf fußende Medienentwicklungsplan (MEP)
sind Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln.

Der praktischer Leitfaden richtet sich an alle, die sich mit einem Medienentwicklungsplan beschäftigen wollen oder müssen.

Hier gibt es weitere Infos:

http://dach.smarttech.com/erstellung-eines-medienentwicklungsplans?utm_campaign=DACH%20End%20User%20standalone%20Email&utm_source=hs_email&utm_medium=email&utm_content=78598606&_hsenc=p2ANqtz-8x04ruoAdKKu6IRG2OSnf0Ufg_UTjgoR33qw1cqBURHmUVMrBK9EyyFe3BJcncEJtLx-shwysrZQ4NimDTp-lk6gJTG9Phvut7R8btScbvBc6LZyk&_hsmi=78598606

MIS Blog

Aufzeichnungen der Webinar-Reihe „So erstellen Sie einen Medienentwicklungsplan“

Im August 2019 startete die Webinar-Reihe des Netzwerks Digitale Bildung zum Medienentwicklungsplan.
Durch die einzelnen Kapitel führt Michael Weißer, Medienpädagoge früherer Referent am Landesinstitut Hamburg und Anbieter von Multiplikatoren-Fortbildungen im Bereich der Medienpädagogik.

Für alle die nicht live am Webinar teilnehmen konnten oder, für diejenigen die dabei waren und sich noch einmal zu verschiedenen Themengebieten informieren möchten, stellt das Netzwerk Digitale Bildung die Aufzeichnungen aus der Webinar-Reihe zur Verfügung.

Hier ist der Link dazu:
https://www.netzwerk-digitale-bildung.de/webinar-aufzeichnungen/

Unter diesem Link finden Sie auch die weiteren Webinar-Termine bis März 2020.

MIS Blog

Digitalpakt Mecklenburg-Vorpommern

Digitalpakt: Ministerin Martin verteilt das Geld nach festgelegtem Schlüssel

SCHWERIN. Die Digitalisierung hält auch im Schulalltag Mecklenburg-Vorpommerns Einzug. Doch klagten Lehrer, Schüler und Eltern bislang vielerorts über unzureichende Technik und mangelhafte Netzanbindung. Das soll sich nun auch dank eines Milliardenpakets vom Bund ändern.

Mit 24 Schulen startet Mecklenburg-Vorpommern die Umsetzung des Digitalpakts Schule, mit dem die Lernbedingungen an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen. Dafür erhalte das Land vom Bund 99 Millionen Euro, sagte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) am Mittwoch in Schwerin. Den kommunalen Investitionsanteil von weiteren 10 Millionen Euro übernehme das Land. «Das Bund-Länder-Programm bringt uns einen großen Schritt voran bei der digitalen Ausstattung unserer Schulen», zeigte sich Martin überzeugt. Dies sei auch notwendig, um junge Leute bestmöglich auf ihre berufliche Zukunft und das Alltagsleben vorzubereiten: «Denn es wird keinen Bereich mehr geben, der nicht von der Digitalisierung berührt ist.»

Voraussetzungen für die Gewährung der Fördermittel sind laut Martin der Anschluss der Schule an das moderne Glasfasernetz und das Vorhandensein einer Medienbildungskonzeption. Beides sei bei den zunächst ausgewählten Schulen vorhanden. Dazu gehören die Grundschule in Altenpleen bei Stralsund, das Gymnasium in Malchin und das Berufsschulzentrum in Neubrandenburg (beides Mecklenburgische Seenplatte), die Förderschulen in Anklam und Pasewalk (beides Landkreis Vorpommern-Greifswald) sowie neun Schulen in Rostock. Die Förderung für den Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur beginne noch in diesem Jahr. Schulen aus Westmecklenburg finden sich nicht auf der Liste.

Keiner der anderen knapp 600 öffentlichen und privaten Schulen im Land gehe die Förderung aber verloren. «Wir haben uns gegen das Windhund-Prinzip entschieden», sagte Martin. Die Mittel würden nach feststehenden Schlüsseln verteilt, die zusammen mit den kommunalen Landesverbänden als Vertreter der Schulträger erarbeitet worden seien.

Es gibt einen Sockelbetrag – plus 340 Euro pro Schüler
Demnach gibt es Sockelbeträge für Grundschulen von 40.000 Euro, für weiterführende Schulen von 50.000 Euro und für Berufsschulen von 75.000 Euro. Hinzu kommen 340 Euro pro Schüler. «Jede Schule weiß damit schon heute, wie viel Geld sie aus dem Digitalpakt erhält», sagte Martin. Damit sei auch sichergestellt, dass Stadt- und Landschulen gleichermaßen zum Zug kommen. Das Geld stehe für Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in den Schulen bereit, zum Kauf digitaler Schultafeln, sogenannten Whiteboards, und zum Erwerb mobiler Endgeräte. «Es wird Klassensätze geben, aber nicht für jeden Schüler ein Tablet», sagte die Ministerin.

Sie räumte ein, dass die Mittel aus dem Digitalpakt, für den der Bund in den kommenden fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro bereitstellt, nicht ausreichen, um alle Wünsche zu erfüllen. Es bleibe vor allem die Aufgabe der kommunalen und privaten Schulträger, für moderne Lernbedingungen zu sorgen, die Digitalpakt-Mittel seien eine wichtige Unterstützung. «Wir erwarten aber, dass die Schulträger darüber hinaus noch einiges investieren. Und das ist an einer Reihe von Schulen ja auch schon passiert», sagte Martin.

In fünf Jahren sollen alle Schulen im Land digitalisiert sein
Gemeinsames Ziel sei, «dass in fünf Jahren alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern digitalisiert sind», erklärte die Ministerin. Parallel zur technischen Ausstattung werde die Lehrerfortbildung zur Digitalisierung intensiviert. Landesweit seien 40 Medienpädagogische Berater im Einsatz, um vor Ort bei der Umsetzung des Digitalpakts zu helfen. dpa

https://www.news4teachers.de/2019/10/digitalpakt-ministerin-martin-verteilt-das-geld-nach-festgelegtem-schluessel/

MIS Blog

Bundesländer in denen die Förderrichtlinie veröffentlicht wurde

Hier ist die Liste der Bundesländer, in denen die Förderrichtlinie veröffentlicht wurde:

Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Thüringen

MIS Blog

Baden-Württemberg: Schulträger können Anträge ab heute stellen

01.10.2019 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Von heute an können Schulträger bei der L-Bank Anträge stellen, um Gelder aus dem DigitalPakt Schule zu beantragen. Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Wir investieren mit diesen Geldern massiv in die digitale Infrastruktur der Schulen.“

Mit der Verwaltungsvorschrift hat das Kultusministerium im September die notwendigen Vorarbeiten für die Auszahlung abgeschlossen. Seit August 2019 sind die Schulträger zudem darüber informiert, welches Budget ihnen für ihre Schulen zur Verfügung steht. Diese Budgets sind auf Basis der Schülerzahlen berechnet und bis zum 30. April 2022 reserviert. Von den 650 Millionen Euro, die das Land über den DigitalPakt erhält, sind gemäß den Absprachen mit den Schulträgern 585 Millionen Euro für Investitionen an Schulen vorgesehen. Die restlichen Mittel sollen für landesweite und länderübergreifende Projekte verwendet werden. „Die Schulträger haben seit dem Sommer Planungssicherheit und können ihre Anträge nun unkompliziert online einreichen. Wir investieren mit diesen Geldern massiv in die digitale Infrastruktur der Schulen in Baden-Württemberg, was absolut notwendig ist“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Technik muss der Pädagogik folgen
Zur Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt müssen gemäß den Absprachen mit den Schulträgern zwei Bedingungen erfüllt sein: Zum einen muss der Schulträger ein Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support vorlegen. Zum anderen muss ein pädagogisches Konzept zum Einsatz der digitalen Technik vorliegen. „Es ist mit der Bereitstellung der Technik allein nicht getan. Wir wollen sicherstellen, dass die Technik der Pädagogik folgt. Und deswegen ist ein pädagogisches Konzept Bedingung für die Auszahlung der Gelder, das auch ein Fortbildungskonzept für Lehrkräfte mit einschließt“, so Eisenmann. Das pädagogische Konzept soll in einem sogenannten Medienentwicklungsplan dargestellt werden. Bei der Ausarbeitung der Medienentwicklungspläne erhalten die Schulträger Unterstützung durch das Landesmedienzentrum, die Stadtmedienzentren und die Kreismedienzentren. Diese stellen ein Online-Tool zur Verfügung, mit dessen Hilfe Schulen gemeinsam mit Ihrem Schulträger Schritt für Schritt einen Medienentwicklungsplan erstellen können. Orientierung bei der Anschaffung von Geräten und Hinweise zur Nutzung der Technik bieten ebenfalls die Digitalisierungshinweise, die das Land gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet und aktuell veröffentlicht hat.

Die zuwendungsfähigen Maßnahmen sind in der Verwaltungsvorschrift des Landes, welche Vorgaben zur Förderung macht, bewusst weit gefasst. „So wollen wir sicherstellen, dass die Schulen Gestaltungsspielräume haben. Denn auch für die digitale Schule gilt: Es kommt auf die Umsetzung vor Ort an. Die Schulen haben jeweils unterschiedliche Startbedingungen, und Schulen, die bei der Digitalisierung bereits etwas weiter sind, haben andere Anforderungen als Schulen, die noch ganz am Anfang stehen“, erklärt Kultusministerin Eisenmann. So liegt der Fokus der Förderung auch primär auf der digitalen Infrastruktur. Mobile Endgeräte wie Tablets oder Notebooks können nur dann gefördert werden, wenn die digitale Infrastruktur Vernetzung im Schulgebäude, WLAN vorhanden oder beantragt ist. Die Beschaffung von Smartphones ist generell von der Förderung ausgeschlossen.

Hier ist der Link zur Verwaltungsvereinbarung:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Digitalpakt.%C2%A0

Hier ist der Link zur L-Bank:
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digitalpakt.html

Hier gibt es Informationen vom Landesmedienzentrum Ba-Wü:
https://www.lmz-bw.de/beratung/medienentwicklungsplanung/fragen-und-antworten-zur-medienentwicklungsplanung/