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Baden-Württemberg: Schulträger können Anträge ab heute stellen

01.10.2019 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Von heute an können Schulträger bei der L-Bank Anträge stellen, um Gelder aus dem DigitalPakt Schule zu beantragen. Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Wir investieren mit diesen Geldern massiv in die digitale Infrastruktur der Schulen.“

Mit der Verwaltungsvorschrift hat das Kultusministerium im September die notwendigen Vorarbeiten für die Auszahlung abgeschlossen. Seit August 2019 sind die Schulträger zudem darüber informiert, welches Budget ihnen für ihre Schulen zur Verfügung steht. Diese Budgets sind auf Basis der Schülerzahlen berechnet und bis zum 30. April 2022 reserviert. Von den 650 Millionen Euro, die das Land über den DigitalPakt erhält, sind gemäß den Absprachen mit den Schulträgern 585 Millionen Euro für Investitionen an Schulen vorgesehen. Die restlichen Mittel sollen für landesweite und länderübergreifende Projekte verwendet werden. „Die Schulträger haben seit dem Sommer Planungssicherheit und können ihre Anträge nun unkompliziert online einreichen. Wir investieren mit diesen Geldern massiv in die digitale Infrastruktur der Schulen in Baden-Württemberg, was absolut notwendig ist“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Technik muss der Pädagogik folgen
Zur Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt müssen gemäß den Absprachen mit den Schulträgern zwei Bedingungen erfüllt sein: Zum einen muss der Schulträger ein Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support vorlegen. Zum anderen muss ein pädagogisches Konzept zum Einsatz der digitalen Technik vorliegen. „Es ist mit der Bereitstellung der Technik allein nicht getan. Wir wollen sicherstellen, dass die Technik der Pädagogik folgt. Und deswegen ist ein pädagogisches Konzept Bedingung für die Auszahlung der Gelder, das auch ein Fortbildungskonzept für Lehrkräfte mit einschließt“, so Eisenmann. Das pädagogische Konzept soll in einem sogenannten Medienentwicklungsplan dargestellt werden. Bei der Ausarbeitung der Medienentwicklungspläne erhalten die Schulträger Unterstützung durch das Landesmedienzentrum, die Stadtmedienzentren und die Kreismedienzentren. Diese stellen ein Online-Tool zur Verfügung, mit dessen Hilfe Schulen gemeinsam mit Ihrem Schulträger Schritt für Schritt einen Medienentwicklungsplan erstellen können. Orientierung bei der Anschaffung von Geräten und Hinweise zur Nutzung der Technik bieten ebenfalls die Digitalisierungshinweise, die das Land gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet und aktuell veröffentlicht hat.

Die zuwendungsfähigen Maßnahmen sind in der Verwaltungsvorschrift des Landes, welche Vorgaben zur Förderung macht, bewusst weit gefasst. „So wollen wir sicherstellen, dass die Schulen Gestaltungsspielräume haben. Denn auch für die digitale Schule gilt: Es kommt auf die Umsetzung vor Ort an. Die Schulen haben jeweils unterschiedliche Startbedingungen, und Schulen, die bei der Digitalisierung bereits etwas weiter sind, haben andere Anforderungen als Schulen, die noch ganz am Anfang stehen“, erklärt Kultusministerin Eisenmann. So liegt der Fokus der Förderung auch primär auf der digitalen Infrastruktur. Mobile Endgeräte wie Tablets oder Notebooks können nur dann gefördert werden, wenn die digitale Infrastruktur Vernetzung im Schulgebäude, WLAN vorhanden oder beantragt ist. Die Beschaffung von Smartphones ist generell von der Förderung ausgeschlossen.

Hier ist der Link zur Verwaltungsvereinbarung:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Digitalpakt.%C2%A0

Hier ist der Link zur L-Bank:
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digitalpakt.html

Hier gibt es Informationen vom Landesmedienzentrum Ba-Wü:
https://www.lmz-bw.de/beratung/medienentwicklungsplanung/fragen-und-antworten-zur-medienentwicklungsplanung/

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Umsetzung des Digitalpakts startet in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt startet mit der Umsetzung des Digitalpakts. Der Bund stellt dem Land Sachsen-Anhalt insgesamt 137,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für die öffentlichen Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft und für Träger von Pflegeschulen stehen ca. 123 Millionen bereit.

20.09.2019 Sachsen-Anhalt Pressemeldung Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Für länderübergreifende und landesweite Projekte wurden knapp 14 Millionen Euro gebunden. Die entsprechenden Unterlagen sind seit dem heutigen Tag (20.09.) verfügbar. Anträge können ab dem 01.10.2019 eingereicht werden.

„Es kann losgehen. Es wurde viel über den Digitalpakt geredet und diskutiert, aber nun sind wir am Ziel. Viele Schulen und Schulträger haben sich bereits auf den Weg gemacht. Viele Konzepte sind geschrieben, nun geht es an die Umsetzung“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner in Magdeburg. Zur Unterstützung von Schulen und Schulträgern nimmt eine Beratungsstelle im Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerausbildung (LISA) ihre Arbeit auf.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und der Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Schulgebäude-/-geländeverkabelung/-vernetzung (bzw. schulisches WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden. Voraussetzung für die Beantragung ist ein technisch-pädagogisches Konzept.

Alle Schulträger im Land erhalten ein Budget, das auf den jeweiligen Schülerzahlen beruht. So kann die Landeshauptstadt Magdeburg auf 12,8 Mio. Euro, der Landkreis Harz auf 7,4 Mio. Euro und die Gemeinde Staßfurt auf 350.000 Euro zurückgreifen. Die Schulen in freier Trägerschaft erhalten analog dazu schülerbezogene Budgets. Der Edith-Stein-Schulstiftung stehen beispielsweise 1,6 Mio. Euro und der Riesenklein gGmbH 115.000 Euro zur Verfügung. Eine Übersicht über die verfügbaren Budgets liegt der Förderrichtlinie an. Die Förderung umfasst 90% der Projektkosten.

Alle relevanten Informationen:
• Förderrichtlinie
• Verfahrenshinweise und Antragsformulare
• Leitfaden zur IT-Ausstattung an Schulen / Handreichung zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes
stehen zur Verfügung:

https://lisa.sachsen-anhalt.de/unterricht/projekte-und-paedagogische-entwicklungsvorhaben/lindius/

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Kostenloses Angebot für Lehrer*innen Coaching

Für den digitalen Schulalltag können sich Kollegien weiterführender Schulen einen Tag lang im “Lehrer Digi Camp” trainieren und inspirieren lassen. Wunsch-Termine – zum Beispiel für den Pädagogischen Tag – werden ab jetzt reserviert.

Für weitere Infos hier klicken:
https://www.news4teachers.de/2019/08/intensiv-coaching-im-lehrer-digi-camp-kostenloses-angebot-fuer-weiterfuehrende-schulen/

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Fortbildung für Lehrkräfte am 27.09.2019 in Frankfurt/M.

Bei dieser Fortbildung erhalten Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen Unterrichtsanregungen und konkrete Praxisbeispiele sowie Know-How über pädagogisch wertvolle Apps. Denn um digitale Bildung zeitnah, sinnvoll, spielerisch und effizient in den eigenen Unterricht einbetten zu können, bedarf es nicht nur der entsprechenden technischen Ausstattung der Schulen mit WLAN und mobilen Endgeräten.

Durch eigenes spielerisches Ausprobieren bauen Sie Berührungsängste ab. Sie erarbeiten sich ein Repertoire an sinnvollen Apps für den Schulunterricht in der Grundschule und lernen einfache konkrete Einstiegsszenarios kennen, mit denen Sie Ihren eigenen Unterricht durch den Einsatz von Tablets bereichern. Ganz nebenbei erlangen Sie durch den aktiven und kritischen Austausch ein umfassendes Verständnis für das Thema der digitalen Bildung.

Hier ist der Link für weitere Infos und zur Anmeldung:

https://www.digitalwerkstatt.de/frankfurt/kurse/fortbildung/?utm_source=HABA+Digitalwerkstatt+Frankfurt&utm_campaign=ee008c9189-EMAIL_CAMPAIGN_2019_08_30_01_02&utm_medium=email&utm_term=0_771c9c7b82-ee008c9189-161925521&mc_cid=ee008c9189&mc_eid=75775a363f

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Fotografier-Verbot – ein Anwalt erklärt warum

Fotografier-Verbot in Schulen sorgt für Wirbel – ein Fachanwalt erklärt, warum sich Eltern unbedingt daran halten sollten

Für Eltern und Kinder sollen es tolle Erinnerungen sein: Fotos oder Videos vom ersten Schultag oder vom Kindergartenfest. Immer öfter verbieten Schulen oder Kitas aber genau das. Warum? Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Hamburg, erklärt die Hintergründe – und mahnt Eltern, sich an Film- und Fotografier-Verbote zu halten.

Hier ist der Link zum Weiterlesen:
https://www.news4teachers.de/2019/08/fotografier-verbot-in-schulen-sorgt-fuer-wirbel-ein-fachanwalt-erklaert-warum-sich-eltern-unbedingt-daran-halten-sollten/