Monthly Archive Dezember 2019

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Digitalisierung an Bayerns Schulen kommt weiter voran

Der erste bayerische Förderantrag für den DigitalPakt Schule ist bewilligt. Kultusminister Michael Piazolo: „Die Förderung aus dem DigitalPakt Schule startet. Mit zusätzlichen 778 Millionen Euro kommt die digitale Bildung an den Schulen einen wichtigen Schritt voran.“

„Ich freue mich, dass wir mit der Kreisstadt Karlstadt der ersten Kommune in Bayern einen Förderbescheid überreichen konnten. Ab sofort können alle Kommunen und privaten Schulträger folgen. Wir arbeiten gut zusammen, um die Kinder und Jugendlichen für die digitale Zukunft fit zu machen“, so Piazolo.

Maßnahmen im DigitalPakt

Mit den Mitteln des DigitalPakts können die Kommunen und die privaten Schulträger die technischen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung an den Schulen verbessern. Weitere digitale Klassenzimmer können damit ausgestattet werden. Nicht nur PCs, Laptops und Tablets werden gefördert, sondern auch die Schulhausvernetzung und die WLAN-Infrastruktur oder die berufsspezifische IT-Ausstattung an berufsqualifizierenden Schulen. Auch Mittel für den Aufbau regionaler Strukturen für eine professionelle IT-Administration sollen im DigitalPakt gefördert werden.

Serviceorientiertes und transparentes Förderverfahren

Bereits im Juli hat der Freistaat Bayern seine Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) zur Umsetzung der schulischen Maßnahmen im DigitalPakt Schule veröffentlicht. Jetzt können die Anträge gestellt werden. Dabei entlastet der Freistaat die kommunalen und privaten Schulträger mit einem serviceorientierten elektronischen Verfahren. „Der Freistaat ist Vorreiter für eine transparente und kommunalfreundliche Umsetzung des DigitalPakts Schule“, so der Minister. Unterstützung bieten den Antragsstellern die 170 Berater digitale Bildung in Bayern. Sie stehen als Ansprechpartner rund um Fragen zum DigitalPakt Schule, u. a. über eine Hotline, zur Verfügung. Die Antragsmappe samt Vollzugshinweisen zum DigitalPakt Schule ist unter www.km.bayern.de/digitalpakt veröffentlicht.

Bayerns Strategie zur digitalen Bildung: Landesmittel und DigitalPakt

Die Sachaufwandsträger können die Mittel aus dem DigitalPakt Schule bis zum 31. Dezember 2021 bei den Regierungen beantragen und ihre Maßnahmen bis Mitte 2024 umsetzen. Bayern startet gut vorbereitet in die Umsetzung des DigitalPakts Schule. Mit 212,5 Millionen Euro an Landesmitteln unterstützt der Freistaat die Sachaufwandsträger bereits bei der IT-Ausstattung. Die Infrastrukturmaßnahmen sind in eine pädagogische Gesamtstrategie eingebettet: Sie gehen Hand in Hand mit gezielter Medienkompetenzförderung und flächendeckender Lehrerfortbildung.

Medienkonzepte an allen Schulen

Schulspezifische Medienkonzepte sind Voraussetzung für die Förderung im DigitalPakt Schule. Im Freistaat haben die Schulen diese Aufgabe bereits erledigt. Bezüglich der Ausstattungsplanung haben sie sich mit ihrem Sachaufwandsträger abgestimmt. Staatssekretärin Anna Stolz stellt heraus: „Mit den Medienkonzepten sorgen wir dafür, dass unsere Schulen die IT-Ausstattung erhalten, die sie vor Ort brauchen, um den digitalen Unterricht pädagogisch gewinnbringend zu gestalten.“ Auch die drei Karlstädter Schulen haben detaillierte pädagogische Konzepte zum Unterricht mit digitalen Medien und vielfältige Fortbildungsangebote ausgearbeitet. Beispielhaft hierfür sind die Präventionsstunden „Sicher in der Digitalen Welt“. Als dafür erforderliche IT-Ausstattung sind dabei u. a. digitale Tafelsysteme, mobile Klassensätze an Tablets wie auch Audiosysteme für Hörgeschädigte vorgesehen.

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Umfrage: Die meisten Schüler halten ihre Lehrer für digital inkompetent

BERLIN. Schüler und Schulabgänger halten ihre Lehrer mehrheitlich für digital wenig kompetent. In einer unveröffentlichten Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa unter 1000 Menschen zwischen 14 und 21 Jahren im Auftrag des Stifterverbands fanden zwei Drittel, ihre Lehrer seien «nicht so gut» oder «schlecht» mit digitalen Lernmethoden vertraut, berichtet der «Spiegel». Gleichzeitig klagte mehr als die Hälfte der Befragten über schlechte technische Lernmittel in ihrer Schule.

Wie aus der Umfrage weiter hervorgeht, ist der Anteil derjenigen, die angeben, dass die Lehrer nicht so gut oder schlecht mit digitalen Unterrichtsmethoden vertraut sind, bei den jungen Erwachsen deutlich höher als bei den jüngeren Befragten. Das könnte nach Ansicht der Autoren ein Hinweis darauf sein, dass sich die Kompetenzen der Lehrkräfte in diesem Bereich in den letzten Jahren etwas verbessert haben.

Wunsch nach kompetenten Lehrern rangiert vor Wunsch nach besserer Ausstattung

Auf die Frage, was sie sich in Bezug auf das digitale Lernen an ihrer Schule wünschen oder gewünscht hätten, wurde am häufigsten genannt, dass Lehrer bessere Kenntnisse beim Einsatz digitaler Medien haben sollten. An zweiter Stelle folgte der Wunsch nach einer besseren Ausstattung der Schule mit digitalen Medien, gefolgt von einer stärkeren Nutzung von Apps im internen Schulablauf. dpa

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In Hessen startet der Digitalpakt

TARTSCHUSS

Digitale Schule Hessen: Das Förderverfahren kann starten

Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger tritt heute die Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule in Hessen in Kraft. Ab jetzt können Anträge gestellt werden.

02.12.2019  Hessen  Pressemeldung  Hessisches Kultusministerium

„Wir freuen uns, dass von nun an die öffentlichen und privaten Schulträger Förderanträge für ihre Schulen stellen können“, erklärten Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. „Damit machen wir den Weg frei für einen weiteren deutlichen Ausbau der digitalen Infrastruktur an Hessens Schulen.“ Nach der Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur“ (Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz – HDigSchulG) Ende September ist in den vergangenen Wochen die Förderrichtlinie für Hessen mit dem Bund, den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesrechnungshof abgestimmt worden. Sie ist Grundlage für das Förderverfahren und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Schulträger Förderanträge für die Schulen stellen können.

Mit dem Digitalpakt werden Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur gefördert. Dabei wird das Ziel des Aufbaus möglichst einheitlicher und technisch aufeinander abgestimmter digitaler Lehr- und Lerninfrastrukturen verfolgt. Förderfähige Maßnahmen sind demnach:

  • Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
  • Einrichtung von WLAN
  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen, die das Landesangebot sinnvoll ergänzen
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Beamer, Displays nebst dazugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen
  • digitale Arbeitsgeräte, beispielsweise für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder fachrichtungsbezogene Bildung an beruflichen Schulen
  • Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbei zu führen, die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die Erweiterungs- und Anschlussfähigkeit bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern
  • Einrichtung von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern. Personalkosten der Schulträger sind hierbei nicht förderfähig.
  • unter besonderen Voraussetzungen auch schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets

Förderanträge stellen

Wesentliche Voraussetzung für einen Förderantrag ist die Vorlage eines Medienbildungskonzepts durch jede einzelne Schule. Das Medienbildungskonzept hat mindestens die folgenden Angaben zu enthalten:

  • eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung,
  • ein pädagogisch-technisches Einsatzkonzept sowie
  • eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

Unterstützung bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des schuleigenen Medienbildungskonzepts erhalten die Schulen insbesondere durch die Fachberatung Medienbildung an den Staatlichen Schulämtern.Die praktische Umsetzung des Förderverfahrens ist auf die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) übertragen worden. Diese steht auch als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Förderprogramm zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung erfolgt über die WIBank. Mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie steht ab dem heutigen Tag das Anmeldeformular zur Verfügung, sodass die Schulträger ab heute erste Anträge stellen können. Entsprechende Informationen und Unterlagen dazu finden sich auf der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank): https://wibank.de oder über https://digitale-schule.hessen.de